Internationale Naturschutzflächen 2015

 

Die Karte „Internationale Naturschutzflächen 2015 stellt die durch internationale Übereinkommen geschützten Gebiete im Großherzogtum Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz, Saarland und der Wallonie für das Jahr 2015 dar. In der Folge wird jede Gebietskategorie anhand einer zusammenfassenden Tabelle mit den Kennzahlen für die Großregion sowie einer kurzen Beschreibung zum jeweiligen Zusammenhang und Zielsetzung erläutert.

Ramsar Konvention

Das Übereinkommen über Feuchtgebiete ist ein zwischenstaatliches Übereinkommen, dessen Aufgabe „die Erhaltung und wohlausgewogene Nutzung aller Feuchtgebiete durch lokale, regionale und nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit als Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung auf der ganzen Welt“ ist.

Feuchtgebiete gehören zu den vielfältigsten und produktivsten Lebensräumen. Sie liefern wesentliche Dienste und unser gesamtes Süßwasser. Jedoch werden sie zunehmend zerstört und zweckentfremdet.

Die im Abkommen weit gefasste Bezeichnung „Feuchtgebiete“ umfasst neben natürlichen Feuchtzonen wie Seen, Flüsse, Sümpfe, Marschen, feuchte Grasländer, Moore, Oasen, Mündungsgebiete, Deltas, Gezeiten- und küstennahe Zonen, Mangroven und Korallenriffe auch künstlich angelegte Flächen wie Fischteiche, Reisfelder, Stauseen und Salzgewinnungsanlagen.

  • Anzahl Gebiete GR : 9
  • Fläche : 623 km2
  • Anteil Fläche GR : 1,0%
  • Datenquelle : Ramsar Convention Secretariat, Inventaire national du patrimoine national (INPN)

Im Zusammenhang der “3 Säulen” des Abkommens verpflichten sich die Vertragsparteien:

  • sich für eine rationelle Nutzung all ihrer Feuchtgebiete einzusetzen;
  • die geeigneten Feuchtgebiete auf der Liste der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (die “Ramsar-Liste”) aufzunehmen und ihr gutes Management zu gewährleisten;
  • auf internationaler Ebene in grenzüberschreitenden Feuchtgebieten, in gemeinsamen Feuchtgebietssystemen und für die gemeinsamen Arten zusammenzuarbeiten

UNESCO Weltnaturerbe

Die UNESCO hat 1972 das internationale „Übereinkommen zum Schutz des Kultur-und Naturerbes der Welt“, die sogenannte Welterbekonvention, verabschiedet. Dabei handelt es sich um das bedeutendste Dokument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes verabschiedet wurde. Seitdem können außergewöhnliche Kultur- und Naturgüter auf der Grundlage der Welterbekonvention unter internationalen Schutz gestellt werden.

Im Sinne dieses Übereinkommens gelten als „Naturerbe“ Naturgebilde, die aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen oder -gruppen bestehen, welche aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

Das Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal ist sowohl ein Weltkultur- als auch Naturerbe nach Definition der UNESCO. Es wird in eine Kernzone und einen Rahmenbereich bzw. eine Pufferzone unterteilt. Die Kernzone umfasst das eigentliche Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal, in dem alle typischen und kennzeichnenden Merkmale enthalten sind. Die Welterbestätte beinhaltet auch noch die anschließenden mittleren und oberen Rheinterrassen, die Zeugnis davon ablegen, wo der Rhein in früheren Zeiten geflossen ist. Der Rahmenbereich ist zum Schutz des Gebietes vor Beeinträchtigungen und zur Integration wichtiger historischer, funktionaler und biologischer Zusammenhänge um den Kernbereich gelegt.

  • Anzahl Gebiete GR : 1
  • Fläche : 575 km2(dont 483 en GR)
  • Anteil Fläche GR : 0,7%
  • Datenquelle : Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Platz

Natura 2000

Natura 2000 beschreibt ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz repräsentiert die typischen, besonderen und seltenen Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten Europas. In diesen Gebieten sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen und Arten nachhaltig zu sichern. Die Auswahl der Gebiete wurde nach für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich vorgegebenen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der im Mai 1992 verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie vorgenommen.

Die durch das GIS-GR erstellte Karte illustriert die unterschiedlichen Gebiete für die drei Kategorien „Vogelschutzrichtlinie”, „Flora-Fauna-Habitat Richtlinie“ sowie „Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“.

Diese Gebiete bilden ein kohärentes Netz, das das Zusammenspiel der vielfältigen ökologischen Beziehungen zwischen den zu schützenden Arten und Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen unterstützt. Dazu gehören insbesondere Austausch-, Wanderungs- und Ausbreitungsbewegungen der Populationen dieser Arten und Lebensgemeinschaften. Um diese auch im Hinblick auf den Klimatischen Wandel beurteilen zu können, ist die Kenntnis ihrer Verbreitungssituation unerlässlich.

  • Anzahl Gebiete GR : 845
  • Fläche: 11449 km2
  • Anteil Fläche GR : 17,5%
  • Datenquelle : European Environmental Agency, LVGL Saarland

Biosphärenreservate

Biosphärenreservate sind Gebiete, bestehend aus terrestrischen, Küsten- sowie Meeresökosystemen. Jedes Reservat fördert Lösungen, welche den Erhalt der Biodiversität und seine nachhaltige Nutzung in Einklang bringen.

Diese Gebiete solle die Wissenschaft im Dienste der nachhaltigen Entwicklung unterstützen. An diesen spezifischen Orten sollen interdisziplinarische Herangehensweisen getestet werden, um die Veränderungen und Wechselwirkungen zwischen den sozialen und ökonomischen System zu verstehen und sie zu bewältigen. Dazu gehört auch die Konfliktprävention und das Biodiversitätsmanagement.

Die Biosphärenreservate enthalten drei voneinander abhängige Gebiete, welche 3 zusammenhängende, ergänzende und sich gegenseitig verstärkende Funktionen erfüllen sollen:

  • eine oder mehrere Kernzonen mit streng geschütztem Ökosystem, welches zum Erhalt der Landschaften, Ökosysteme, Arten und der genetischen Vielfalt beitragen
  • eine Pflegezone, welche an die Kernzonen angrenzt oder sie umgibt und für kooperative Tätigkeiten genutzt wird, die im Einklang mit umweltfreundlichen Nutzungen stehen, welche wiederum die wissenschaftliche Forschung, Begleitung und Bildung fördern
  • eine Entwicklungszone als Teil der Reservats, in welchem verschiedenartige Tätigkeiten erlaubt sind, um eine wirtschaftliche und menschliche Entwicklung zu ermöglichen, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist.
  • Anzahl Gebiete GR : 2
  • Fläche : 3425 km2 dont 2631 en GR
  • Anteil Fläche GR : 4,0%
  • Datenquelle : PNR Vosges du Nord-SYCOPARC, LVGL-Schutzgebietskataster

Hinweis: Der WMS-Dienst der internationalen Schutzgebiete auf der interaktiven Karte des Geoportals ermöglicht es unter anderem, das Schaffungsjahr, die genaue Fläche und die Internetlinks zu den verschiedenen Gebieten einzusehen.

 

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