Vereinbarung zum Austausch von Geodaten

Die erste Version der Vereinbarung zum gegenseitigen und grenzüberschreitenden Austausch von Geodaten wurde am 12. Dezember 2014 in Mons (Belgien) durch die Partner der Großregion unterschrieben. Diese Vereinbarung regelt den grenzüberschreitenden Datenaustausch und ermöglicht den Partnern, Produkte zu erstellen, in denen ihr Staatsgebiet, aber auch ausländische Grenzräume innerhalb der Großregion abgedeckt sind. Beinhaltet sind auch die Nutzungsbedingungen für die aus den Geobasisdaten gewonnenen analogen und digitalen Produkte. Die Vereinbarung sah eine regelmäßige Evaluierung des Austauschs vor, um diesen zu optimieren und gegebenenfalls die Rahmenvereinbarung entsprechend anzupassen.

Eine erste Evaluierung erfolgte 2017, mit dem Ergebnis, dass die Vereinbarung um die beiden deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erweitert und der von den Vereinbarungspartnern zur Verfügung gestellten räumliche Bereich vergrößert wurde, sodass in einem Grenzsaum von bis zu 50 km Daten entlang der Grenzen genutzt werden konnten. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass aufgrund der Erweiterung Geodaten an alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben weitergegeben werden konnten. Damit kann vor dem Hintergrund veränderter Sicherheits- und Bedrohungslagen eine grenzüberschreitende Vernetzung im Gesundheits- und Katastrophenschutz, Rettungswesen und in der inneren Sicherheit gewährleistet werden.

Seit der Unterzeichnung der erweiterten Vereinbarung am 1. Dezember 2017 im Rahmen der Vollversammlung des Interregionalen Parlamentarierrates in Luxemburg wurden zwei Aktualisierungen in den Jahren 2023 und 2025 vorgenommen, die nur die Anhänge 1, 2 und 3 betreffen, so dass eine erneute Unterzeichnung der Vereinbarung nicht erforderlich wurde.

Im Anhang 1 wurde die Liste der Geodaten aktualisiert und zusätzlich drei Spalten eingefügt, mit denen kenntlich gemacht wurde, welches Produkt als OpenData zur Verfügung steht, welche Lizenz für das jeweilige Produkt gilt und über welchen Internet-Link das jeweilige Produkt bezogen werden kann. Eingefügt wurde ein Passus, nach dem weitere Daten auf Anfrage erhältlich sind.

Im Anhang 2 wurde die jeweilige Liste der betreffenden Behörden allgemeiner gefasst und an den Aufgaben der Behörden orientiert. So ist sichergestellt, dass neu gegründete oder umbenannte Behörden miteingeschlossen sind.

Im Anhang 3 wurde die Liste der Ansprechpartner aktualisiert.

Diese Aktualisierungen erfolgten unter Beteiligung der Vereinbarungspartner Geobasis Nordrhein-Westfalen, LGL Baden-Württemberg, ACT Luxemburg, NGI Belgien, IGN Frankreich, LVGL Saarland, LVermGeo Rheinland-Pfalz

Die letzte Aktualisierung wurde im Juni 2025 abgeschlossen.

Die Unterrubriken ermöglichen den Zugang zu den Inhalten der drei Anhänge. Die Vereinbarung samt Anhängen kann über den Download-Link unten heruntergeladen werden.

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