Saarland

Empfehlungen zur Umsetzung für Rheinland-Pfalz und das Saarland

Die deutschen Partner der Raumordnung verfügen über wenige eigene Ressourcen, um eine kontinuierliche Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu gewährleisten. Besser aufgestellt ist die Ebene der angewandten Raumplanung aufgrund der Notwendigkeit zur Bewältigung konkreter, grenzüberschreitender Hindernisse. Die Empfehlungen sollten in diesem Kontext gesehen werden. Wie beim EOM kann durch institutionalisierte Formen der Abstimmung eine höhere Kohärenz zwischen kommunalen, regionalen und nationalen Politiken im Hinblick auf grenzüberschreitende Kooperation erreicht werden. Die Aufnahme grenzüberschreitender Themen in Landesentwicklungsprogramme kann durch Fachbeiträge vereinfacht werden

 

Empfehlung 33: Abstimmung und Kooperation zwischen Akteuren der Länderebene und Akteuren der regionalen und kommunalen Ebene institutionalisieren.

In den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sind nicht ausreichend personelle Ressourcen verfügbar, um einen regelmäßigen Austausch zwischen lokalen und regionalen Akteuren aus verschiedenen Sektoren zu grenzüberschreitenden Themen zu gewährleisten. Um über die Integration des REKGR in die Raumentwicklungsprogramme der Länder hinaus an grenzüberschreitenden Themen zu arbeiten, könnten neue Stellen Abstimmungs- und Kooperationsprozesse vor Ort initiieren und begleiten. Die Rolle solcher Regionalmanagerinnen/Regionalmanager wurde bereits im Rahmen des Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal (EOM) erfolgreich erprobt.

 

Empfehlung 34: Die Integration des REKGR in die künftigen Landesentwicklungsprogramme des Saarlandes und Rheinland-Pfalz kann durch thematische Fachbeiträge vereinfacht werden.

Die Landesentwicklungsprogramme des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz werden regelmäßig fortgeschrieben. Bei der Fortschreibung werden zahlreiche Analysen durchgeführt, die neues Wissen zur Situation und zu Trends generieren, worauf die Länder mit den Instrumenten der Raumordnung reagieren können. In den gültigen Landesentwicklungsprogrammen gibt es Potential Themen der grenzüberschreitenden Kooperation weiter auszubauen. Dafür können im Rahmen der Vorbereitung der Fortschreibung Fachbeiträge erarbeitet werden, die einen Überblick auf die grenzüberschreitenden Akteure, Handlungsbedarfe und potenzielle Lösungsansätze aufzeigen. Solche grenzspezifischen Fachbeiträge könnten durch ko-kreative Ansätze mit Akteuren vor Ort aus den Grenzgebieten, erarbeitet werden. Dadurch könnten auch die Ziele grenzüberschreitender Strategien (z.B. der operativen Strategie des REKGR) für die Aufnahme in die Landesentwicklungsprogramme vorverarbeitet werden.

 

Empfehlungen zur Umsetzung für das Saarland

Das REKGR wird im Saarland in die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in das zentrale Raumordnungsdokument aufgenommen. Für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen ist eine stärkere Koordination zwischen sektoralen Akteuren und der Raumordnungsbehörde notwendig. Kommunen und andere Fachministerien wurden auch im Saarland bereits an der Bearbeitung des REKGR beteiligt, allerdings fehlen diesen Akteuren oft Mittel zur Beteiligung an Interreg-Projekten. Hier könnte eine materielle und immaterielle Förderung potenzielle Projektpartner unterstützen.

 

Empfehlung 37: Koordinierungsmechanismen zwischen saarländischen Akteuren der Raumordnung, Raumplanung und der Fachministerien etablieren.

Für die Umsetzung des REKGR werden neben dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auch andere Fachministerien des Saarlandes und grenzüberschreitende Akteure, wie der Eurodistrict SaarMoselle oder die Universität der Großregion wichtig. Um die Umsetzungsarbeit auf Landesebene zu koordinieren und eine gemeinsame Erarbeitung von Stellungnahmen zur grenzüberschreitenden Vision zu vereinfachen, könnte eine informelle Arbeitsgruppe zum REKGR nach dem Vorbild Walloniens gegründet werden. Dadurch würden die Ziele der beteiligten Akteure automatisch mit den Zielen des REKGR abgeglichen und das Wissen zu grenzüberschreitender Kooperation kann mobilisiert werden.

 

Empfehlung 38: Möglichkeiten für die Unterstützung zur Beteiligung von Kommunen an Interreg A Großregion Projekten eröffnen.

Gemeinden im Grenzraum fehlen oftmals die notwendigen finanziellen Ressourcen, um an einem Interreg Projekt teilzunehmen bzw. ein Projekt zu entwickeln. Dennoch gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, wo grenzüberschreitende Kooperation Abhilfe schaffen könnte. Um künftig mehr tragende Projekte zu ermöglichen und die grenzüberschreitende Arbeit der saarländischen Kommunen zu vereinfachen, könnten Unterstützungsformate entwickelt werden, die eine Beteiligung der Kommunen an Interreg Projekten fördert. Eine solche Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen, z.B. finanzielle Unterstützung, Unterstützung bei der Konzepterstellung, Partnersuche und Vernetzung durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Dadurch könnten im Saarland durch Gemeinden mehr Projekte zur Umsetzung der REKGR durchgeführt werden.

 

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