Rheinland-Pfalz

Empfehlungen zur Umsetzung für Rheinland-Pfalz und das Saarland

Die deutschen Partner der Raumordnung verfügen über wenige eigene Ressourcen, um eine kontinuierliche Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu gewährleisten. Besser aufgestellt ist die Ebene der angewandten Raumplanung aufgrund der Notwendigkeit zur Bewältigung konkreter, grenzüberschreitender Hindernisse. Die Empfehlungen sollten in diesem Kontext gesehen werden. Wie beim EOM kann durch institutionalisierte Formen der Abstimmung eine höhere Kohärenz zwischen kommunalen, regionalen und nationalen Politiken im Hinblick auf grenzüberschreitende Kooperation erreicht werden. Die Aufnahme grenzüberschreitender Themen in Landesentwicklungsprogramme kann durch Fachbeiträge vereinfacht werden

 

Empfehlung 33: Abstimmung und Kooperation zwischen Akteuren der Länderebene und Akteuren der regionalen und kommunalen Ebene institutionalisieren.

In den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sind nicht ausreichend personelle Ressourcen verfügbar, um einen regelmäßigen Austausch zwischen lokalen und regionalen Akteuren aus verschiedenen Sektoren zu grenzüberschreitenden Themen zu gewährleisten. Um über die Integration des REKGR in die Raumentwicklungsprogramme der Länder hinaus an grenzüberschreitenden Themen zu arbeiten, könnten neue Stellen Abstimmungs- und Kooperationsprozesse vor Ort initiieren und begleiten. Die Rolle solcher Regionalmanagerinnen/Regionalmanager wurde bereits im Rahmen des Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal (EOM) erfolgreich erprobt.

 

Empfehlung 34: Die Integration des REKGR in die künftigen Landesentwicklungsprogramme des Saarlandes und Rheinland-Pfalz kann durch thematische Fachbeiträge vereinfacht werden.

Die Landesentwicklungsprogramme des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz werden regelmäßig fortgeschrieben. Bei der Fortschreibung werden zahlreiche Analysen durchgeführt, die neues Wissen zur Situation und zu Trends generieren, worauf die Länder mit den Instrumenten der Raumordnung reagieren können. In den gültigen Landesentwicklungsprogrammen gibt es Potential Themen der grenzüberschreitenden Kooperation weiter auszubauen. Dafür können im Rahmen der Vorbereitung der Fortschreibung Fachbeiträge erarbeitet werden, die einen Überblick auf die grenzüberschreitenden Akteure, Handlungsbedarfe und potenzielle Lösungsansätze aufzeigen. Solche grenzspezifischen Fachbeiträge könnten durch ko-kreative Ansätze mit Akteuren vor Ort aus den Grenzgebieten, erarbeitet werden. Dadurch könnten auch die Ziele grenzüberschreitender Strategien (z.B. der operativen Strategie des REKGR) für die Aufnahme in die Landesentwicklungsprogramme vorverarbeitet werden.

 

Empfehlungen zur Umsetzung für Rheinland-Pfalz

Das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz wird demnächst fortgeschrieben. Die Inhalte des REKGR sollen in die Erarbeitung des Programms einfließen, um Grenzgebiete stärker in den Fokus zu stellen. Ein verstärkter Austausch und Information der Entscheidungsträger in den Kommunen kann dazu führen die Potentiale des REKGR in der grenzüberschreitenden Abstimmung besser zu verdeutlichen. Die institutionelle Struktur und Aufgabenteilung ist konstruktiv und sollte weiterhin bestehen.

 

Empfehlung 35: Stärkung des Austauschs zwischen Planungsgemeinschaften und mit den Kommunen zwecks Information und Wertung von Zwischenergebnissen bei der weiteren Erarbeitung sowie der Umsetzung des REKGR.

Die informelle, politische Kooperation mit Kommunen der Planungsgemeinschaften als umsetzungsleitende Institutionen des REKGR birgt großes Potential für grenzüberschreitende Kooperation. Anhand eines verbesserten Informationsflusses in die Planungsregionen und durch politische Beteiligungsformaten kann das REKGR stärker an Kommunen herangetragen werden (z.B. durch Zustimmungsbeschlüsse der Regionalvertreter bei weiteren Zwischenschritten der Ausarbeitung des REKGR). Chancen und Potentiale von grenzüberschreitenden Strategien für Kommunen können somit dargestellt werden. Eine solche informelle regionalpolitische Arbeit kann auch während der Umsetzungsphase des REKGR weiter gefördert und ausgebaut werden, um die Legitimität des REKGR längerfristig zu erhöhen und die Umsetzung auf lokaler Ebene zu erleichtern.

 

Empfehlung 36: Stabilisierung der institutionellen Organisation und der Aufgabenteilung in Rheinland-Pfalz zu Themen der Raumordnung.

In Rheinland-Pfalz ist die Raumordnung derzeit Aufgabe des Ministeriums des Innern und für Sport. Die Geschäftsstelle für Anliegen der Großregion im Bereich der Raumentwicklung wird ebenfalls durch das Ministerium wahrgenommen. Für beide Aufgabenbereiche ist das Ministerium federführend und koordiniert in Abstimmung mit den anderen Fachministerien die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz. Dadurch ist die grenzüberschreitende Einbindung der Fachministerien institutionell klar geregelt und wird als erfolgreich eingeschätzt. Im Hinblick auf die künftige Umsetzung des REKGR und der operativen Strategie in Rheinland-Pfalz sollte diese besondere institutionelle Organisation auch in Zukunft gesichert werden.

 

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