Umsetzung
Durch konkrete Maßnahmen und Projekte können Probleme schrittweise behoben werden und eine Verbesserung der eingangs definierten Situationen, erreicht werden.
Im Rahmen der operativen Strategie des REKGR wurden bereits zahlreiche Maßnahmen und Projekte identifiziert. Die Empfehlungen zielen darauf ab die Umsetzung der operativen Strategie weiter zu vereinfachen. Einige Maßnahmen erfordern keine grenzüberschreitende Kooperation, sondern fußen auf parallelen Maßnahmen in den Teilen der Großregion. Eine regelmäßige Abstimmung zwischen verantwortlichen Akteuren ermöglicht die Reduzierung von Zielkonflikten. Prinzipiell ist die Kooperation zwischen dem KARE und den anderen Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion notwendig, um die operative Strategie umzusetzen. Eine Anpassung der Arbeitsweise aller Arbeitsgruppen kann dazu führen, dass Projekte pro-aktiver generiert und durch die Arbeitsgruppen selbst umgesetzt werden. Insgesamt bedarf es für die Umsetzung des REKGR einer stärkeren Beteiligung von Akteuren, die bislang nicht in die Erarbeitung eingebunden waren. Das Interreg-Programm kann dazu genutzt werden kurzfristig Projekte des REKGR zu fördern, allerdings wären weitere Instrumente notwendig, um Beteiligung an Interreg zu unterstützen oder Projekte grenzüberschreitender Relevanz ohne Interreg umzusetzen. Um den Fokus stärker auf die grenzüberschreitende Kooperation durch den KARE zu lenken und Akteure auf anderen Ebenen und in anderen Politikfeldern für das REKGR zu begeistern, könnte Informationsarbeit durchgeführt werden.
Empfehlung 15: Regelmäßige Abstimmungen zwischen Akteuren, die in die Umsetzung operativer Maßnahmen eingebunden sind.
Bestimmte operative Maßnahmen der grenzüberschreitenden operativen Strategie erfordern parallele Maßnahmen zur Umsetzung in den Teilgebieten der Großregion. Dies ist z.B. der Fall für die operative Maßnahme «Entwicklung von Strategien zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der grenzüberschreitenden Mobilität in den verschiedenen Teilgebieten», unter der Anpassungen in den Bildungssystemen der Teilgebiete der Großregion durchgeführt werden könnten. Diese Maßnahmen können dasselbe Ziel verfolgen, stützen sich aber nicht unbedingt auf grenzüberschreitende Kooperation. Um die Kohärenz der umgesetzten Maßnahmen zu erhöhen, können regelmäßige Abstimmungen vorgesehen werden. Solche formalen oder informellen Möglichkeiten des Austauschs zwischen umsetzenden Akteuren bieten die Gelegenheit Feinabstimmungen durchzuführen und Erfahrungen auszutauschen. Dadurch können Zielkonflikte vermieden werden.
Empfehlung 16: Für eine erfolgreiche Umsetzung und Begleitung des REKGR kann der KARE mit anderen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten.
Viele operative Maßnahmen des REKGR betreffen Bereiche, die sich nicht im direkten Einflussbereich des KARE befinden. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist es daher notwendig mit den 15 anderen Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion zu kooperieren und konkrete Schritte einzuleiten. Jede operative Maßnahme erfordert dabei die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arbeitsgruppen. Daher könnte der KARE seine koordinierende Funktion zwischen den Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion stärken und als federführender und delegierender Akteur auftreten. Dies erfordert eine Stärkung der Funktion und eine Erweiterung der Ressourcen des KARE durch den Gipfel der Großregion.
Empfehlung 17: Optimierung der Arbeitsweise der Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion, um pro-aktiver Projekte zu generieren bzw. umzusetzen.
Projekte werden teilweise durch die Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion an andere Akteure und grenzüberschreitende Institutionen delegiert. Eine Anpassung der Funktion und Verfahren der Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion kann dazu führen die Rolle der Arbeitsgruppen in der Umsetzung und Erreichung von Zielen zu stärken. Konkret könnten die Arbeitsgruppen stärker an der Entstehung und der Umsetzung relevanter Projekte beteiligt werden, besonders im Hinblick auf das REKGR.
Empfehlung 18: Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen und Projekten des REKGR durchführen.
Die grenzüberschreitende operative Strategie wird durch eine Projektliste ergänzt, die durch die Mitglieder des KARE entwickelt wurde. Die Liste enthält ebenfalls Projekte, die durch einen Projektaufruf des SDTGR / REKGR Interreg Projekts gesammelt wurden. Durch die so aufbereiteten Projekte kann bereits ein Teil der operativen Strategie umgesetzt werden. Nach Informationen der Mitglieder des KARE wurden einige Projekte bislang ohne Einbindung der designierten Projektpartner entwickelt. Da nicht geprüft wurde, ob die Zielsetzung der designierten, umsetzenden Projektpartner der Zielsetzung des REKGR entspricht, ist die Umsetzung der Projekte nicht gesichert. Beteiligungsverfahren mit sektoralen Akteuren, Akteuren der grenzüberschreitenden Kooperation, designierten Projektpartnern und Kommunen in Zusammenarbeit mit Fördermittelgebern, könnten weitere Umsetzungspfade und Projekte zur kurzfristigen Umsetzung des REKGR aufzeigen. Ebenfalls könnte dadurch die Projektliste künftig erweitert und aktualisiert werden.
Empfehlung 19: Förderung durch das Interreg VI-A Programm der Großregion nutzen, um Projekte zur kurzfristigen Umsetzung des REKGR zu fördern.
In allen Teilgebieten der Großregion wird die operative Strategie und das REKGR in die Raumentwicklungspläne und Raumordnungsdokumente auf verschiedene Arten und Weisen integriert. Dadurch wird eine mittel- bis langfristige Umsetzung der Ziele ermöglicht. Für eine kurzfristige Umsetzung der Ziele des REKGR sind die Instrumente der Raumordnung oft nicht befähigt, aufgrund langfristig angelegter Prozesse und Verfahren. Um dennoch eine kurzfristige Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen zu ermöglichen, können Projekte mit Hilfe des Interreg Programms der Großregion unterstützt werden. Dafür sind angepasste Strukturen des Interreg Programms erforderlich, die Projektpartner beraten und an für die Umsetzung der operativen Maßnahme zuständige regionalen Behörden, vermittelt. Viele potentielle Projektpartner, die in der ersten Projektauswahl identifiziert wurden, verfügen nicht über Budgets, die es ihnen ermöglichen würden ein Interreg Projekt umzusetzen. Ein angemessener Fördersatz für Maßnahmen zur Umsetzung des REKGR ist daher wichtig, z.B. durch nationale, regionale oder sektorale Förderprogramme, die die Beteiligung an Interreg Projekten zur Umsetzung des REKGR kofinanzieren. Das politische Ziel 5 «Ein bürgernäheres Europa» und das Interreg-spezifische Ziel 1 «Eine bessere Steuerung der Zusammenarbeit» bieten großes Potential zur Umsetzung von REKGR Projekten, da es künftig möglich sein wird in vordefinierten grenzüberschreitenden funktionalen Grenzgebieten Projekte über integrierte Strategien umgesetzt werden können. Dadurch können konkrete administrativ-rechtliche Hindernisse reduziert werden und der Austausch zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern wird gestärkt. Derzeit werden mehrere solcher grenzüberschreitender Gebiete identifiziert.
Empfehlung 20: Förderung einer engeren Verzahnung zwischen der grenzüberschreitenden Raumplanung und der Vergabe von nationalen und regionalen Fördermitteln innerhalb der Regionen bzw. Ländern der Großregion.
Europäische Förderprogramme – insbesondere das Interreg A Programm der Großregion – bieten einen aus finanzieller Sicht wichtigen Rahmen zur Umsetzung der grenzüberschreitenden Raumordnung, besonders in Bezug auf das REKGR. Erfahrungsgemäß reichen die europäischen Fördermittel jedoch nicht aus, um eine systematische Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Raumordnungszielen zu gewährleisten. Eine engere Verzahnung zwischen der grenzüberschreitenden Raumordnung und der Vergabe von Fördermittel innerhalb der Regionen und Ländern der Großregion könnte daher gefördert werden. Dies könnte z.B. über die Einführung von Förderoptionen für die Vergabe von staatlichen Zuwendungen für grenzüberschreitend raumrelevante Projekte ermöglicht werden.
Empfehlung 21: Die Kommunikationsarbeit für die Information der Öffentlichkeit zum REKGR auf der Ebene des KARE vorbereiten.
Die Information der Öffentlichkeit über die Umsetzung des REKGR stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Themen und Potentiale der grenzüberschreitenden operativen Strategie stärker in den öffentlichen Fokus zu stellen. Auch wenn die Kommunikationsarbeit in den einzelnen Teilgebieten der Großregion auf die Sprachen und Themen des Teilgebiets angepasst werden muss, so erscheint es sinnvoll die Informationsarbeit auf Ebene des KARE, vorzubereiten bzw. auch durchzuführen. Dies könnte z.B. eine gemeinsame grafische Sprache sein, die Vorbereitung von Mustern oder gemeinsame Karten, die theoretische und angewandte Elemente der REKGR darstellen. Institutionen der Großregion, z.B. das Gipfelsekretariat der Großregion könnten hierfür unterstützen.
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