Annahme der Politik

Die Aufnahme der als Antwort auf Problemstellungen entwickelten Politiken in das Portfolio der öffentlichen Instrumente, bezeichnet die Annahme der Politik. Im Rahmen dieses Prozesses werden Inputs und Aktivitäten definiert, die dazu führen die gesteckten Ziele zu erreichen.

Die operative Strategie wurde durch die Fachminister der Großregion im Januar 2021 angenommen. Die entwickelten Empfehlungen zielen darauf ab die Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten und zu vereinfachen. Die gemeinsame Sprache, auf die sich im Rahmen des SDTGR / REKGR Projekts verständigt wurde bietet die Möglichkeit konkrete Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. Für die Umsetzung der Maßnahmen entlang dieser Empfehlungen kann der Gipfel der Großregion das REKGR als verbindliches Politikdokument für die Großregion erklären und dadurch den politischen Stellenwert erhöhen. Die politische Ebene spielt auch für die Lösung sektoraler Probleme eine wichtige Rolle: politische Verhandlungen und neue Formen der intersektoralen Abstimmung können zur Generierung sogenannter «Win-win» Situationen bei grenzüberschreitenden Ungleichgewichten Abhilfe schaffen. Die operative Strategie kann durch Verfahrensempfehlungen, die auf dem impliziten Wissen des KARE aufbauen, weiter operationalisiert werden. Einige der operativen Maßnahmen können bereits kurzfristig durch Projekte umgesetzt werden, wohingegen andere eine weitere Abstimmung und Differenzierung durch den KARE bedürfen. Dabei helfen experimentelle oder innovative Ansätze, wie z.B. neue Projektkonstellationen oder neue Instrumente, wie der European cross-border Mechanism. Für die Umsetzung der Maßnahmen durch Projekte ist die Einbindung der Kommunen der Großregion ein wichtiger Faktor, da sie über die Exekutivinstrumente verfügen.

 

Empfehlung 6: Nutzung der gemeinsamen Sprache des REKGR Projekts, um Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der operativen Strategie zu formulieren.

Im Rahmen des Interreg Projekts REKGR wurde sich auf eine gemeinsame Sprache bzw. Terminologie von Raumordnungs- und Planungsbegriffen verständigt. Für die Umsetzung von Maßnahmen der operativen Strategie werden auch andere, sektorale Akteure aus den Teilgebieten der Großregion miteinander kooperieren. Da diese Akteure teilweise nicht in die Erarbeitung des REKGR involviert sind, wäre es hilfreich die Maßnahmen durch Handlungsempfehlungen des KARE zu ergänzen. Dabei können für Maßnahmen oder Ziele konkrete Texte und Stichworte mit den in der Landessprache üblichen Begrifflichkeiten und Instrumenten formuliert werden. Dadurch könnte das REKGR einfacher in den Teilgebieten der Großregion angenommen werden (z.B. in Luxemburg: „CDA“; in Rheinland-Pfalz: „Ober- und Mittelzentrum“).

 

Empfehlung 7: Eine stärkere Verbindlichkeit des REKGR kann über den Gipfel der Großregion erreicht werden.

Um die erwartete Wirkung zu entfalten, kann nach Ansicht der Mitglieder des KARE das REKGR stärker verbindlich werden. Die operativen Maßnahmen des REKGR betreffen ein breites Spektrum an Themen, die teilweise außerhalb der Interventionsbereiche der Mitglieder im Bereich der Raumordnung und Landesentwicklung liegen. Auch besitzen die Pläne der Raumordnung und Raumentwicklung in einigen Teilgebieten der Großregion keinen verbindlichen Charakter. Für die Umsetzung des REKGR ist der KARE daher auf die Kollaboration anderer Akteure angewiesen (z.B. anderer Arbeitsgruppen, Institutionen, Gemeinden). Um die Kollaborationsbereitschaft zu erhöhen, könnte durch den Gipfel der Großregion das REKGR an alle betroffenen Fachpolitiken als Leitdokument kommuniziert werden, bzw. als politische Agenda angenommen werden oder sogar als verbindlich erklärt werden. Dadurch würde eine Stärkung des REKGR auf allen Ebenen und entlang aller Fachpolitiken erreicht.

 

Empfehlung 8: Stärkung des inter-sektoralen Austauschs zwischen Arbeitsgruppen und politischen Entscheidungsträgern bei der Betrachtung von räumlichen Ungleichgewichten.

Die Struktur der Arbeitsgruppen des Gipfels der Großregion ist thematisch in 16 Arbeitsgruppen aufgeteilt, wobei der KARE einen integrativen, räumlichen Ansatz verfolgt. Für einige grenzüberschreitende Risiken und Potentiale des REKGR könnten die Governance-Struktur der sektoralen Arbeitsgruppen aufgebrochen werden, zugunsten eines integrierten Ansatzes. Dabei können durch die gleichzeitige Betrachtung und Verhandlung über mehrere Sektoren inter-sektorale «Win-win» Situationen identifiziert werden. Trotz unausgeglichener Entwicklung in einem Sektor, können Maßnahmen in einem anderen Sektor für das Ungleichgewicht kompensieren. Dadurch könnten territoriale Ungleichheiten in der Großregion durch Maßnahmen besser gewichtet werden. Dafür müssten neue (temporäre) Governance-Strukturen im Rahmen des Gipfels der Großregion oder der Fachministerkonferenzen, erprobt werden. Solche Strukturen könnten sich aus verschiedenen Repräsentanten aus den sektoralen Arbeitsgruppen und aus Fachministern bzw. deren Vertretern zusammensetzen, um ressortübergreifend politische Verhandlungen zu bestimmten grenzüberschreitenden Ungleichgewichten zu ermöglichen.

 

Empfehlung 9: Operationalisierung der operativen Strategie durch Verfahrensempfehlungen.

Die Maßnahmen der operativen Strategie werden abgesehen von der Projektliste nicht durch konkrete Umsetzungsanweisungen oder Instrumente konkretisiert. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu vereinfachen, könnten Verfahrensempfehlungen durch den KARE erarbeitet werden. Solche Empfehlungen können sich auf gute Praxisbeispiele bei der Bewältigung vergangener grenzüberschreitender Ansätze/Projekte in der Großregion stützen und konkrete Maßnahmen und Verantwortlichkeiten in der operativen Strategie vorschlagen. Solche Maßnahmen wären z.B. Finanzierungsverplichtungen, die Erarbeitung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Plans, die Einrichtung eines technischen Gremiums oder Lenkungsausschüssen, etc.

 

Empfehlung 10: Erfolgreiche Kooperationsansätze durch grenzüberschreitende Instrumente institutionalisieren.

Im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen der operativen Strategie kann es in manchen Fällen sinnvoll erscheinen neue grenzüberschreitende Instrumente, wie z.B. einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (wie z.B. der EVTZ Alzette-Belval) oder einen Eurodistrict (wie z.B. der EuroDistrict SaarMoselle) zu gründen. Dadurch können grenzüberschreitende Potentiale oder Risiken räumlich besser eingegrenzt und im Rahmen eines vorbestimmten institutionellen Rahmens bearbeitet werden. Bestimmte Aufgaben der grenzüberschreitenden Kooperation um Rahmen des REKGR könnten dadurch an diese neuen Institutionen delegiert werden. Bestimmte operative Maßnahmen könnten durch solche grenzüberschreitenden Instrumente bearbeitet werden.

 

Empfehlung 11: Anerkennung der verschiedenen Umsetzungsgeschwindigkeiten der Maßnahmen der operativen Strategie des REKGR.

Verschiedene operative Maßnahmen können kurz- und mittelfristig durch Interreg Projekte oder durch gemeinsame Maßnahmen umgesetzt werden. Andere operative Maßnahmen erfordern eine weitere Kooperation im Rahmen des KARE, da es verfrüht wäre Maßnahmen einzuleiten. Beispielsweise könnte ein weiterer Austausch, die Erstellung von Studien, oder die Entwicklung einer Teilstrategie dazu führen, dass bestimmte operative Maßnahmen weiter ausdifferenziert werden können. Daher könnte bereits im Zuge der Annahme der Politik zwischen „reifen“ operativen Maßnahmen und Projekten unterschieden werden, bei denen eine schnelle Umsetzung von Projekten wünschenswert ist und anderen Maßnahmen, bei denen weitere Zeit für Reflektion und Austausch benötigt wird.

 

Empfehlung 12: Innovative und experimentelle Ansätze zur Umsetzung des REKGR und der Maßnahmen der operativen Strategie ermöglichen und fördern.

Die grenzüberschreitende Kooperation in der Großregion blickt auf eine lange Geschichte der Zusammenarbeit zwischen Institutionen zurück. Trotz dieses kooperativen Kapitals und der dadurch entstandenen guten Vernetzung bestehen weiterhin Grenzhindernisse, die auf verschiedene Strukturen der Raumordnungssysteme und der Fachpolitiken zurückzuführen sind. Für Maßnahmen zur Umsetzung des REKGR müssen daher innovative oder experimentelle Ansätze entwickelt und umgesetzt werden. Solche Ansätze können im Besten Fall zur Entwicklung neuer grenzüberschreitender Instrumente führen (z.B. European cross-border Mechanism – ECBM). Allerdings können in manchen Fällen experimentelle oder innovative Ansätze auch Misserfolg bringen, weshalb man im Kontext der grenzüberschreitenden Raumordnung auch ein Recht auf Fehler einräumen könnte („right to make mistakes“). In solchen Fällen ist eine Evaluation wichtig, um aus den Fehlern lernen zu können.

 

Empfehlung 13: Die kommunale Ebene in der institutionellen Organisation der Großregion verankern und in die Entwicklung von Instrumenten einbinden.

Die Erfahrungen aus der Entwicklung des Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal zeigen, dass die konsequente Einbindung der Kommunen oder kommunaler Verbünde in der Konzepterstellung einer räumlichen bzw. regionalplanerischen Strategie sowie deren Umsetzung wichtig ist. Kommunen im Einflussbereich von Grenzgebieten arbeiten häufig bereits grenzüberschreitend im Rahmen informeller Abstimmungsprozesse oder angewandter Instrumente (EVTZ, Naturparke, EOM, etc.) zu zahlreichen Themen zusammen. Die Einbindung der lokalen Akteure ermöglicht die Berücksichtigung dieser lokalen grenzüberschreitenden Themen und der kommunalen Erfahrungen. Dadurch ergibt sich ein positiver Effekt auf die Umsetzung von tragenden Projekten und auf die Annahme der Politik durch Kommunen. Die förmliche und informelle Raumordnung der Großregion verfügt kaum über eigene Umsetzungsinstrumente und -pfade. In der Umsetzung des REKGR sind die Akteure der Raumordnung daher auch auf die direkte Unterstützung durch Kommunen angewiesen. Es bedarf somit einer stärkeren Anerkennung der Kommunen sowie einer Gleichstellung der kommunalen, regionalen und nationalstaatlichen Ebenen in der Institution der Großregion. Die Kommunen könnten dadurch stärker in der institutionellen Organisation der Großregion verankert werden, indem ihnen kurzfristig eine beratende Funktion in den für die Umsetzung des REKGR verantwortlichen Gremien der Großregion zugesteht und sie mittel- bis langfristig auch eine institutionalisierte Rolle auf der Ebene der Großregion zuteilwerden lässt.

 

Empfehlung 14: Projektantragsformulare an das Interreg Programm der Großregion durch eine REKGR spezifische Frage ergänzen.

Das Antragsformular für Interreg Projekte kann durch eine Frage zum Beitrag des Projekts für die Umsetzung des REKGR ergänzt werden. Die Frage könnte sich auf geplante Kooperationsmechanismen zwischen sektoralen Akteuren beziehen. Konkret könnten Projektantragsteller dadurch gebeten werden zu erklären, wie diese Mechanismen dazu beitragen Ergebnisse zu generieren, um Maßnahmen aus der operativen Strategie umzusetzen. Die Beantwortung der Frage könnte verpflichtend sein, die Inhalte der Antwort sollten keine Vor- oder Nachteile für die Bewertung des Projekts mit sich ziehen. Durch die Angaben der Projekte wird ein Monitoring der Umsetzung des REKGR vereinfacht, da die Projekte eruieren müssen ob, zu welchem Grad und durch welche Maßnahmen sie zur Erreichung der Ziele des REKGR, beitragen.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am