Methodischer Hinweis zu den Daten zur Jugendarbeitslosigkeit

Auf internationaler Ebene hat sich das Arbeitslosenkonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durchgesetzt. Demnach wird eine Person als Arbeitsloser bezeichnet, die nicht arbeitet, sofort zur Verfügung steht und aktiv nach einer Beschäftigung sucht. Jedoch müssen die Kriterien für die Bestimmung der Jugendarbeitslosigkeit in der Großregion differenziert betrachtet werden. Allgemein bezieht sich die Arbeitslosenquote in der Altersstufe der 15- 24-Jährigen auf die Beteiligung am Erwerbsleben. Bei hoher Verschulungsquote und langer Schulzeit ist die Arbeitslosenquote dieser Altersklasse größer. Auch die Art des Schulsystems beeinflusst den Umfang der in Beschäftigung stehenden Bevölkerung. Außerdem stützen sich die verschiedenen Regionen auf unterschiedliche Kriterien und Berechnungsmethoden. Demzufolge sind die Zahlen der jungen Arbeitslosen in der Großregion nicht direkt miteinander vergleichbar. Nachfolgend finden Sie einige Besonderheiten der regionalen Statistiken:

  • Luxemburg: Die absoluten Zahlen der jungen Arbeitslosen (Karte der Entwicklung zwischen 2008 und 2012) wurden durch das Statistikamt Statec zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf die Arbeitslosen, die bei der Arbeitsverwaltung (ADEM) registriert sind. Demnach handelt es sich hierbei um Personen ohne Beschäftigung, die auf nationalem Territorium wohnhaft sind und für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, auf der Suche nach einer geeigneten Stelle sind und nicht an einer Beschäftigungsmaßnahme teilnehmen, mit oder ohne Unterstützung, und welche die Auflagen der Arbeitsverwaltung ADEM erfüllt haben. Außerdem dürfen sie zum Zeitpunkt der statistischen Erhebung nicht seit mehr als 7 Tagen krankgeschrieben sein oder sich in Mutterschutz befinden.
  • Wallonien und DG Belgien: Eine Person, die im Sinne der ILO als arbeitslos definiert wird, muss nicht zwangsweise beim Forem gemeldet sein (und umgekehrt). Die Kategorie des Vollarbeitslosen (demandeurs d’emploi inoccupés, DEI) umfasst: arbeitsuchende Anwärter auf Arbeitslosengeld (Personen, die Arbeitslosenhilfe in vollem Umfang oder auf Basis einer gewollten Zeitarbeit erhalten oder die Unterstützung für die berufliche Wiedereingliederung erhalten); junge Leute, die ein Praktikum für die berufliche Eingliederung am Ende des Studiums machen (Personen unter 30 Jahre, die keine Unterstützung erhalten und die jede geeignete Beschäftigung oder Weiterbildung annehmen müssen, die ihnen angeboten wird; die “zwangsweise” gemeldeten Personen (die vorübergehend von der Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen sind und vom C.P.A.S unterstützt werden) und die frei angemeldeten Personen (die keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, jedoch die Dienste des Forem in Anspruch nehmen können)
  • Deutschland (Rheinland-Pfalz und Saarland): Zu den Arbeitslosen im Sinne des Sozialgesetzbuches III (SGB III) zählen alle Arbeitsuchenden, die: vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Außerdem ist festzuhalten, dass die jungen auszubildenden Menschen im deutschen System der dualen Berufsausbildung als Erwerbstätige angesehen werden.
  • Lothringen: alle Kategorien von Arbeitssuchen des Pôle Emploi wurden berücksichtigt. Demnach handelt es sich um Arbeitsuchende, die dazu angehalten sind, aktiv nach Arbeit zu suchen und arbeitslos sind und für kurze (höchstens 78 Stunden in einem Monat) oder lange (mehr als 78 Stunden in einem Monat) Zeit eine begrenzte Tätigkeit ausgeübt haben, sowie um Arbeitsuchende, die nicht zur aktiven Arbeitssuche angehalten sind (aufgrund eines Praktikums, einer Schulung, einer Krankheit…) und arbeitslos oder einer Beschäftigung nachgehen (zum Beispiel Personen, deren Arbeitsverhältnis staatlich gefördert wird). Im Gegensatz zu Deutschland werden die jungen Auszubildende nicht als Arbeitnehmer, sondern als Schüler betrachtet. Dies erklärt teilweise, warum die Zahlen junger Arbeitsloser in Frankreich höher als in Deutschland sind.

 

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