Windparks: installierte Leistung 2013

Die Karte "Windparks in der Großregion: Installierte Leistung am 31.12.2013“ stellt die Lokalisierung der Windparks und ihre installierte Leistung in Megawatt (MW) zum 31. Dezember 2013 dar. Ein Windpark ist eine Gruppierung von zumindest 3 Windkraftanlagen pro Standort. Allerdings zeigt die Karte auch die isolierten Anlagen (1 oder 2 gruppierte Anlagen) außerhalb der ausgemachten Windparks auf.

Am 31. Dezember 2013 zählt die Großregion 2 064 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 3 746,3 MW. Die Karte hebt die Tatsache hervor, dass einige Gebiete der Großregion eine größere Anzahl an Windparks aufweisen.

Dies trifft insbesondere auf Rheinland-Pfalz zu, mit mehr als der Hälfte aller Anlagen (1 267) und der installierten Gesamtleistung (2 173,4 MW) in der Großregion. Die Mehrzahl dieser Anlagen befindet sich in der Eifel, dem Hunsrück und in Rheinhessen. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass diese Regionen ein hohes Windpotential aufweisen, was durch die Daten des rheinland-pfälzischen Windatlasses bestätigt wird. Dieses Instrument dient den Regionen und Gemeinden dazu, die Vorranggebiete für die Windenergienutzung durch die Visualisierung der windhöffigsten Standorte auszuweisen. Die Zielsetzung des Windatlasses ist im Zusammenhang mit der Teilfortschreibung des LEP IV (Landesentwicklungsprogramm) bezüglich der erneuerbaren Energien zu verstehen. Letztere wurde am 16. Mai 2013 durch den Ministerrat beschlossen. Diese Teilfortschreibung setzt die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz und ist damit für die Regional- und Bauleitplanung verbindlich. Sie gibt den Kommunen eine größere Planungsfreiheit, aber auch mehr Planungsverantwortung  und macht die Windhöffigkeit zum zentralen Auswahlkriterium für die Standorte von Windenergieanlagen.

Außerdem liegen zu den Erzeugungs-, Speicher- und Lastmanagementpotenzialen in Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung der Teilfortschreibung des LEP IV und der Windpotenziale umfangreiche Erhebungen im Rahmen einer aktuellen Verteilnetzstudie vor.

Schließlich wurde im Mai 2013 das "Rundschreiben der WIndenergie“ im rheinland-pfälzischen Kabinett verabschiedet. Das Rundschreiben soll die einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften erläutern und dazu beitragen, deren einheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Es dient den Behörden, die an den Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt sind, als Interpretations-Leitfaden. Darüber hinaus soll das Rundschreiben Gemeinden, Unternehmen und sonstige Dritte über geltende Vorschriften und Verfahrensschritte informieren.

Im Saarland konzentrieren sich die Windkraftanlagen eher im Norden des Landes, vor allem im Windpark Freisen mit 17 Anlagen und einer installierten Gesamtleistung von 21,4 MW. Dieses Gebiet ist durch hohe Werte der mittleren Windgeschwindigkeiten gekennzeichnet. Der LEP, Teilabschnitt "Umwelt" trifft Festlegungen für die angestrebte räumliche Verteilung der Windenergie. Mit der 1. Änderung des LEP (Landesentwicklungsplan), Teilabschnitt "Umwelt" zur Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie (2011) reagierte die Landesplanung auf die Herausforderungen der Energiewende. Die 1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen die Windenergie auch außerhalb von Vorranggebieten auszubauen.

Unter den Teilregionen der Großregion weist Luxemburg den niedrigsten Wert für die installierte Leistung pro 1000 Einwohner auf (105,6 kW). Im Norden des Landes ist eine gewisse Anhäufung von Anlagen anzutreffen. Jedoch beschränkt sich die Gesamtzahl der Windkraftanlagen auf 46 (56,7 MW). Der Regierungsrat des Großherzogtums Luxemburg hat in seiner Sitzung des 23. Juli 2010 einen nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien verabschiedet. Dieser Aktionsplan verschreibt sich den Zielen den Zielen der Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Diese Richtlinie sieht für Luxemburg eine globale Zielsetzung von 11% erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 vor. Der nationale Aktionsplan umfasst die Maßnahmen, die unternommen werden müssen, um die nationalen Ziele zu erreichen. Außerdem sieht er die Entwicklung der erneuerbaren Energien auf nationalem Gebiet über die Erzeugung von Elektrizität und Wärme bzw. Kälte aus erneuerbaren Quellen sowie der Nutzung von Wärmepumpen vor. In diesem Zusammenhang wird die Windenergie, genau wie die Biomasse, als Hauptleistungsträger für die Erzeugung erneuerbaren Stroms angesehen.

In Lothringen, das den zweiten Platz hinter Rheinland-Pfalz bezüglich der installierten Leistung pro 1000 Einwohner einnimmt (307,6 kW), befinden sich die Windparks in erster Linie im Departement Meuse sowie im Kernbereich des Departements Moselle. Das regionale Konzept Klima-Luft-Energie (Schéma Régional Climat Air Energie, SRCAE) Lothringens, welches im Dezember gemeinsam durch den Staat und die Region Lothringen unterschrieben wurde, verfolgt das Ziel, den Herausforderungen des Klimawandels mit einem globalen und kohärenten Ansatz auf lothringischer Ebene zu begegnen. Das regionale Windkraftkonzept (Schéma Régional Eolien, SRE), welches einen Anhang des SRCAE bildet, bestimmt die geeigneten Gebiete mit ausreichend großer Fläche zur Entwicklung der Windenergie in Übereinstimmung mit den Zielen des SRCAE. Das SRE soll demnach die verschiedenen territorialen Herausforderungen berücksichtigen.

In Folge der Verabschiedung des SRCAE wurde das regionale Konzept zur Anbindung an das Netz der Erneuerbaren Energien (Schéma Régional de Raccordement au Réseau)des Energies Renouvelables) durch das RTE mit Hilfe eines technischen Ausschusses verfasst und schließlich durch den Präfekten der Region in November 2013 unterzeichnet. Dieses Konzept bestimmt die Aufnahmekapazitäten der Schaltanlagen für die erneuerbaren Energien, umfasst die nötgen Arbeiten zur Erreichung dieser Ziele und legt den Wert des regionalen Anteils fest.

Schließlich haben die lothringischen Departements eine gewisse Anzahl an Dokumenten ohne reglementierende Vorschriften erstellt, die über ihren informativen Charakter hinaus ein Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die öffentlichen Verantwortungsträger der Raumordnung bilden sollen.

In der Wallonie verteilen sich die Windparks mehrheitlich auf die Provinzen Namur und Hennegau sowie in geringerem Maße auf die Ardennen und das Hohe Venn. Mit 273 Windkraftanlagen und einer installierten Gesamtleistung von 618,7 MW nimmt die Wallonie den vierten Platz bezüglich der installierten Leistung pro 1000 Einwohner ein (173,6 kW). Im Juli 2013 hat die wallonische Regierung die Aktualisierung des Referenzrahmens zur Ansiedlung von Windkraftanlagen in der Wallonie (Cadre de référence pour l'implantation d'éoliennes en Wallonie) definitiv angenommen. Die Zielsetzung dieses neuen Dokuments besteht darin, Empfehlungen für die Windenergieprojekte auszustellen, um die Lebensqualität der wallonischen Bevölkerung zu gewährleisten und es der Wallonie gleichzeitig zu ermöglichen, die Energieziele der Regierung zu erreichen. Demnach soll die Entwicklung dieses Trägers des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Energieunabhängigkeit eine jährliche Erzeugung von 3 800 GWh bis zum Zeithorizont 2020 ermöglichen (was knapp 15% des wallonischen Strombedarfs entspricht).

Die wallonische Regierung hat demnach die Instrumente zur Ansiedlung der Windkraftanlagen in der Wallonie aktualisiert. So wurden drei Instrumente geschaffen:

  • Eine aktualisierter Referenzrahmen, der als Leitinstrument dienen wird;
  • Eine „positive“ Karte, welche die einzelnen Standorte zur Entwicklung der Windenergie in regionale Teileinheiten mit einer jeweils festgelegten Minimalerzeugung unterteilt, um den großen Ausbau der Windenergie mit einer Zielleistung von 3800 GWh bis zum Jahr 2020 zu ermöglichen
  • Ein dekretaler Rahmen, der einen Mechanismus zur öffentlichen Anerkennung der Ansiedlung von Windkraftanlagen und der Projektausschreibungen organisieren wird.

Lediglich der Referenzrahmen wurde bereits im Juli 2013 durch die wallonische Regierung verabschiedet, während die zwei anderen Instrumente noch nicht angenommen wurden.

Außerdem erstellt die belgische Beobachtungsstelle für die erneuerbaren Energien (Observatoire belge des énergies renouvelables) einschließlich der Beobachtungsstelle Windenergie (Observatoire éolien), welches durch die Association pour la Promotion des Energies Renouvelables (APERe, Vereinigung zur Förderung der erneuerbaren Energien) verwaltet wird, belgische Gesamtstatistiken auf Grundlage der regionalen Bilanzen. Es stellt die Entwicklung der erneuerbaren Energien für das gesamte Belgien sowie die drei Regionen vor.

Genauere Informationen zu der Verortung, Leistung und anderen Eigenschaften der Windkraftanlagen sind über einige der regionalen Geoportale verfügbar.

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