Landesentwicklungsplan des Saarlandes

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das verbindliche formale Instrument der Landesplanung im Saarland. Es ist das wichtigste Dokument der räumlichen Gesamtplanung.

Die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung des Landesentwicklungsplans bilden das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. 2585) und das Saarländische Landesplanungsgesetz (SLPG) vom 18. November 2010 (Amtsbl. I, S 2599).

Der Landesentwicklungsplan hat die Aufgabe, die vielfältigen Flächenansprüche an den Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen Nutzungen unter Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte zu koordinieren und zu sichern. Die Erarbeitung und Umsetzung wird dabei u.a. von der Leitvorstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt, geleitet.

Der Landesentwicklungsplan wird von der obersten Landesplanungsbehörde im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens, das auch grenzüberschreitend angelegt ist, erarbeitet und von der Landesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Der Plan wird für das gesamte Landesgebiet aufgestellt und enthält Ziele und Grundsätze der Landesplanung zur angestrebten Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie zu den zu sichernden Standortbereichen und Trassen für Infrastruktur. Die Ziele der Landesplanung sind von den nachfolgenden Planungsebenen und sonstigen öffentlichen Planungsträgern zu beachten. Der Plan besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen.

Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan wurde in folgenden zwei sachlichen Teilabschnitten erlassen:

  • Teilabschnitt „Umwelt" (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur) (2004)
  • Teilabschnitt „Siedlung“ (2006)

Der LEP, Teilabschnitt „Umwelt“ trifft vorrangig Festlegungen

  • für den angestrebten Schutz der freien Landschaft und der Naturgüter,
  • für die angestrebte räumliche Verteilung der Flächennutzungen, wie z.B. Gewerbe, Windenergie und Landwirtschaft,
  • für die angestrebte räumliche Verteilung der punktuellen Infrastruktur, wie z.B. für Rohstoffwirtschaft, Tourismus und Luftverkehr sowie
  • für die angestrebte räumliche Verteilung der Verkehrsinfrastruktur

Mit der 1. Änderung des LEP, Teilabschnitt „Umwelt“ zur Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie (2011) reagierte die Landesplanung auf die Herausforderungen der Energiewende. Die 1. Änderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen die  Windenergie auch außerhalb von Vorranggebieten auszubauen.

Der LEP, Teilabschnitt „Siedlung“ trifft vorrangig Festlegungen, die die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben. Wesentliche Inhalte sind:

  • Festlegungen von Zentralen Orten unterschiedlicher Stufe
  • Festlegungen von raumordnerischen Siedlungsachsen
  • Festlegungen von Raumkategorien
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen für die Wohnsiedlungstätigkeit
  • Festlegungen von Zielgrößen für den Wohnungsbedarf
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen zum großflächigen Einzelhandel

Aufgrund der sich aktuell veränderten Rahmenbedingungen, wie z.B. Demographischer Wandel, Klimawandel und Energiewende, befindet sich der Landesentwicklungsplan in der Phase der Neuaufstellung. Dabei ist beabsichtigt die beiden Teilabschnitte in einem Planwerk zusammenzuführen.


Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans

Im Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes (2017 – 2022) zwischen der Christlich Demokratischen Union, Landesverband Saar und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landesverband Saar ist festgelegt:

„Durch die Zusammenführung der Teilabschnitte Siedlung und Umwelt zu einem integrierten Landesentwicklungsplan (LEP) wird die saarländische Landesregierung dafür Sorge tragen, dass eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes ermöglicht wird. Dabei ist den demografischen und anderen strukturverändernden Herausforderungen Rechnung zu tragen.“ 1

Ziel der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes für das Saarland ist die Erarbeitung eines strategischen Lenkungs- und Koordinierungsinstruments, dass die aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen etc. in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen bewältigt und die Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aufeinander abstimmt, entwickelt und ordnet.

Eingeordnet in ein Netz der Globalisierung und Regionalisierung steht das Saarland vor der Aufgabe, einerseits den wirtschaftlichen Strukturwandel zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft zu vollziehen ohne die ursprünglichen Wirtschaftssektoren zu vernachlässigen. Andererseits muss es sich dem Wettbewerb der Regionen stellen, zu dessen

Herausforderungen auch die Bewahrung der Lebensqualität des Landes durch den Schutz der natürlichen Ressourcen, durch ein gutes Angebot von Bildung und Kultur, krisensicherer Infrastruktur und Mobilitätsangebote etc. gehört.

Die Ausgestaltung und Nutzung der Lebensräume in Deutschland und im Saarland sind einem stetigen Transformationsprozess unterworfen. Dieser Wandel ist bedingt durch gesellschaftliche, technologische, wirtschaftliche und politische Entwicklungen, die weder räumlich noch zeitlich begrenzbar sind und strukturverändernde Herausforderungen für die Raumplanung darstellen.

Durch die Globalisierung sind lokale Entwicklungen in der Regel kaum steuerbar, da sie weitreichenden, über das jeweilige Planungsgebiet hinausgehenden Einflüssen unterworfen sind. Gleichzeitig befindet sich das Saarland in einem anhaltenden Strukturwandel, mit dem die Saarländische Wirtschaft in die Zukunft geführt werden muss. Die Digitalisierung fast aller Lebensbereiche bis zur einschneidenden Veränderung der Produktionsformen hat auch räumliche Auswirkungen bezogen auf die Stadt-Land-Beziehungen und die Anforderungen an Gewerbe- und Industriestandorte. Die Energiewende und der Klimawandel mit seinen klimapolitischen Zielsetzungen wirken sich auf die Flächennutzungen aus und erfordern eine Auseinandersetzung der Raumplanung mit den räumlichen Folgen regionaler Energiekonzepte und großräumigen Wirkungen der Energiepolitik. Anhaltende Migrationsbewegungen, die weder exakt bestimmbar noch steuerbar sind, erschweren Bevölkerungs- und Wohnungsmarktprognosen. Dennoch zeigen die Trends im Demografischen Wandel die ungebrochene Divergenz zwischen prosperierenden, wachsenden Regionen und wirtschaftlich schwachen, schrumpfenden Regionen. Das Saarland ist als schrumpfende Region jedoch nicht nur von einem Bevölkerungsschwund gekennzeichnet. Schwierige Landesfinanzen und hochverschuldete Kommunen erschweren die notwendigen Veränderungsprozesse zur Verbesserung der Zukunftsfähigkeit.

Die besondere Lage des Saarlandes an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg innerhalb der Großregion erschließt neue Entwicklungsperspektiven innerhalb Europas und wird durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert. Die Grenzlage des Saarlandes ist Fluch und Segen zugleich. Als Land in der Randlage der Republik muss es um Aufmerksamkeit kämpfen. Gleichzeitig eröffnet die wachsende Zusammenarbeit in der Großregion neue Chancen für Wachstum und Entwicklung im Herzen Europas.

Die gemeinsamen Leitbilder und Handlungsstrategien der Raumentwicklung in Deutschland setzen mit den vier strategischen Leitbildern: „Wettbewerbsfähigkeit stärken“, „ Daseinsvorsorge sichern“, „Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln“ und „Klimawandel und Energiewende gestalten“ einen Gestaltungs- und Orientierungsrahmen für die Landesplanungen in Deutschland. Sie bilden den fachlichen Rahmen, der es den Ländern und Regionen ermöglichen soll, die endogenen Kräften und Potenziale zu entwickeln und zu stärken, die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten und eine Richtschnur für die Fachpolitiken zu geben.

 

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