SDT der Wallonie

Schéma de développement du territoire (SDT)

Seit dem 1. Juni 2017 ersetzt der Code du Développement territorial wallon (CoDT), erlassen per Dekret des wallonischen Parlaments am 20 Juli 2016, den Code wallon de l’Aménagement du territoire, de l’Urbanisme et du Patrimoine (CWATUP).

Der CoDT ersetzt das Schéma de développement de l’espace régional wallon (SDER) durch ein neues Instrument der strategischen Raumplanung auf regionaler Ebene: das Schéma de développement du territoire wallon (SDT, räumliches Entwicklungskonzept der Wallonie).

Als Übergangsmaßnahme sieht der CoDT vor, der vor dem in Kraft treten des Codes geltende SDER zum Schéma de développement du territoire (SDT) wird und den entsprechenden Bestimmungen unterliegt.

Die Neuaufstellung des SDT wurden am 16. Mai 2019 angenommen. Das Datum seines Inkrafttretens bleibt allerdings noch durch die wallonische Regierung zu bestimmen. Der SDT aus dem Jahr 1999 bleibt weiterhin in Kraft.

Gemäß des CoDT basiert das SDT auf einer Kontextanalyse auf regionaler Ebene und legt die wallonische Raumstrategie fest. Diese enthält verpflichtender Weise:

  • Die regionalen Ziele der territorialen Entwicklung und Raumordnung sowie ihre Situierung im supraregionalen Zusammenhang,
  • Die Prinzipien für die Umsetzung dieser Ziele,
  • Die Struktur der wallonischen Raumordnung durch die Identifizierung und kartografische Darstellung von Zentralen Orten, transregionalen und grenzüberschreitenden Kooperationsräumen, Entwicklungsgebieten sowie der Kommunikations- und Transportnetze für Flüssigkeiten und Energie.

Das Schema kann darüber hinaus folgendes enthalten:

  • Verwaltungs- und Planungsmaßnahmen für die Umsetzungsprinzipien und die Raumstruktur
  • Überarbeitungsvorschläge für die Sektorpläne
  • Die Identifizierung von Raumprojekten in Einklang mt den in der Raumstruktur definierten Gebieten

Das SDT ist ein nicht bindendes Dokument zur Orientierung, das von den Planungsdokumenten der untergeordneten Gebietsebenen und bei der Überarbeitung von Sektorplänen (rechtlich verbindliche Pläne, welche die Flächennutzung und die Achsen der wichtigsten Infrastrukturen des gesamten wallonischen Gebiets bestimmen) berücksichtigt werden muss. Aufgrund des nicht verbindlichen Charakters des SDT ist eine Abweichung all dieser Dokumente allerdings möglich. Dafür muss nachgewiesen werden, dass das untergeordnete Konzept oder der Sektorplan die vom SDT bestimmten Ziele der Raumentwicklung und -ordnung nicht in Frage stellen.

Das SDT zielt darauf, die Zersiedelung zu bekämpfen und eine effiziente Gebietsnutzung und rationelle Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten, um die wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität der Region zu sichern, qualitative Lebensbedingungen schaffen und die Mobilitätsbedürfnisse zu bewältigen. Es handelt sich um ein Prospektivwerkzeug, das die grenzüberschreitende Dimension integriert und die Schaffung von Synergien mit den Nachbarländern ermöglichen soll.

Das im Jahr 1999 durch die Regierung genehmigte SDT enthält 3 Hauptteile. Der erste Teil umfasst eine Bestandsanalyse des Gebiets und der Tendenzen, die sich für die Zukunft abzeichnen. Auf Grundlage dieser Herausforderungen wird die strategische Herangehensweise des Dokuments im zweiten und dritten Teil vorgestellt. Der zweite Teil enthält das Raumentwicklungsprojekt für Wallonien, dessen grafische Darstellung in der hier vorgestellten großregionalen Karte integriert ist. Der dritte Teil stellt die acht Zielsetzungen vor, welche die Region Wallonien als Leitlinien seiner räumlichen Entwicklung festgelegt hat. Diese acht Zielsetzungen werden in Optionen (32) und Maßnahmen unterteilt und darüber hinaus in detailliertere Studien und Vorschläge zur Erarbeitung von Programmen. Eine dieser acht Zielsetzungen besteht darin, die supraregionale Dimension in der räumlichen Entwicklung Walloniens zu integrieren.

Das Raumentwicklungsprojekt des SDT ermöglicht es Wallonien, sein Gebiet unter Berücksichtigung folgender Elemente zu strukturieren:

  • Gebiete der regionsüberschreitenden Zusammenarbeit, darunter jene mit Luxemburg, deren Fläche im Kerngebiet der Großregion liegt;
  • Schwerpunkte, darunter die grenzüberschreitenden Stützschwerpunkte (Bsp: Arlon und Aubange);
  • Eurokorridore (siehe Achse Brüssel-Namur-Luxemburg-Straßburg-Basel) und wichtige Verkehrsachsen (siehe Achse Lüttich-Luxemburg, Achse Athus-Maas).

 

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